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Vergeblich sucht man den "Grundverkehr"
in fremdsprachl Wörterbüchern - bis die Erleuchtung kommt: ein österr. Spezifikum! Nur wenig verschieden zwar ist der deutsche Begriff, doch die Unterschiede finden sich ja auch in 1 "Grundstückverkehrsgesetz" (D, "GrdstVG)") vs. 9 "Grundverkehrsgesetzen" (A), der Grundverkehrskommission und den Grundverkehrsbehörden. Wir haben ihn auch farbenfroh (und doch kaum parteipolitisch), nämlich einen grünen, einen blauen und einen grauen Grundverkehr - der erste betrifft die Land- und Forstwirtschaft, der zweite Seeflächen, der letzte Baugrundstücke - möglich also, dass wir auch einen gelben kriegen, dem Ausländergrundverkehr ist bislang nämlich noch keine Farbe zuteil geworden: Indianer kaufen ja nicht, und Grundstücke schwarz kaufen, na ja, davon wollte man doch nichts hören. Wie's aber mit der Grauzone steht? Auskunft gibt z.B. das »Oö. Grundverkehrsgesetz 1994 im Überblick.
Informationen über "grünen" und "grauen" Grundverkehr.«
http://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xchg/ooe/hs.xsl/19633_DEU_HTML.htm Koschutnig 04.07.2013
@Koschutnig
Während sich die 9 länderspezifischen
Grundverkehrsgesetze mit einer "Farbvielfalt" befassen, ist das deutsche
Grundstückverkehrsgesetz ein "Gesetz über Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Sicherung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe"
Compy54 05.07.2013