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Amtswegigkeit

die,

Prinzip, dass eine Behörde von Amts wegen vorzugehen hat


Wortart: Substantiv
Kategorie: Amts- und Juristensprache
Erstellt von: Koschutnig
Erstellt am: 06.09.2011
Bekanntheit: 23%  
Bewertungen: 5 7

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Kommentare (4)


Braucht Recht(s)sprechung Rechtssprache?
• Duden online 10048606 http://tinyurl.com/4yc2fsl
"Amtswegigkeit, die. Wortart: Substantiv, feminin. Gebrauch: österreichische Rechtssprache.
Bedeutung: Prinzip, dass eine Behörde von Amts wegen vorzugehen hat
"
* Strafprozessordnung 1975, 1. Teil, 1. Hauptstück: Das Strafverfahren und seine Grundsätze.
§ 2. Amtswegigkeit
(1) Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft sind im Rahmen ihrer Aufgaben verpflichtet, jeden ihnen zur Kenntnis gelangten Verdacht einer Straftat, die nicht bloß auf Verlangen einer hiezu berechtigten Person zu verfolgen ist, in einem Ermittlungsverfahren von Amts wegen aufzuklären.
http://tinyurl.com/3wnav2e
*Die Unfallsversicherung ist der einzige Sozialversicherungszweig in Österreich, für den das Prinzip der Amtswegigkeit gilt: Für die Einleitung des Verfahrens zur Feststellung eines Leistungsanspruches ist grundsätzlich kein Antrag des Betroffenen nötig.
http://tinyurl.com/3gl2n3f*Das Verfahren betreffend Unterhaltsansprüche von Kindern ist grundsätzlich vom Untersuchungsgrundsatz der Amtswegigkeit geprägt. http://www.familienrecht.at/index.php?id=4009
Koschutnig 06.09.2011


auch interessant:
(Heinrich) Strecker war 1934 Gauobmann und Landeskulturleiter der im Austrofaschismus verbotenen NSDAP und der Nationalsozialistischen Kulturgemeinde Österreichs und somit „von amtswegen“ Mitglied der österreichischen NSDAP.
http://de.wikipedia.org/wiki/Heinrich_Strecker_%28Komponist%29
Heinrich Strecker (* 24. Februar 1893 in Wien; † 28. Juni 1981 in Baden bei Wien) war ein österreichischer Komponist von Operetten und Wienerliedern.
http://de.wikipedia.org/wiki/Von_Amts_wegen
EX OFFICIO
JoDo 06.09.2011


"Amts- und Juristensprache"
ist eine der Kategorien, in die mehrheitlich in Österreich verwendete Wortschöpfungen eingeordnet werden sollenDie Beurteilung "Unüblich und unpassend""(2011-10-20 06:57:07, angeblich aus Stadt Salzburg)und die mit der Beurteilung ausgedrückte Forderung nach Entfernung stehn am falschen Ort und sollte an diejenigen gerichtet werden, die das österr. Deutsch auf diese Weise erweitern.
Koschutnig 10.11.2011


von Tempestas: "unüblich und unpassend" -
doch wer außer ein österr. Jurist kann's so wunderwunderschön ausdrücken?
VwGH: «Amtswegigkeit und Mitwirkungspflicht der Partei
Nach stRsp /= ständiger Rechtssprechung/ korrespondiert dem Grundsatz der Amtswegigkeit des Verwaltungsverfahrens eine Verpflichtung der Partei, an der Ermittlung des maßgeblichen Sachverhaltes mitzuwirken, wenn der amtswegigen behördlichen Erhebung im Hinblick auf die nach den materiell-rechtlichen Verwaltungsvorschriften zu beachtenden Tatbestandsmerkmale faktische Grenzen gesetzt sind» ( jusguide.at)
Koschutnig 31.07.2014





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