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Kommissär

der, -s, -e

Kommissar


Wortart: Substantiv
Referenz: 0
Besser: 0
Erstellt von: Koschutnig
Erstellt am: 02.02.2009
Bekanntheit: 100%  
Bewertungen: 2 3

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Kommentare (5)


Wieder nur 2 kl. Punkte Unterschied
Auch in der Schweiz und in S-Deutschland; und anders herum wird die Form 'Kommissar' auch in Ö immer häufiger - aber nicht in Amtstiteln. In Österreichs Polizei z.B. gibt's keine "Kommissare"! Polizeikommissäre sind Juristen!
Koschutnig 02.02.2009


Sehr fein!
Kommissär heißt so viel wie "Kommissionär". In der Schweiz: Kommissar (so nennt z. B. Friedrich Dürrenmatt seinen Polizisten Bärlach einen Kriminalkommissär und erwähnt sogar einmal explizit: "[Hier] heißt es Kommissär, nicht Kommissar.")
* in Deutschland (Norden): vor allem im 18. Jahrhundert häufiger belegbarer Begriff, verwendet im Sinne von Beauftragter (als "Cammer-Commissair" bezeichnete man jemanden, der als fürstlicher Pächter oder Verwalter dessen Interesse in einer Gutswirtschaft vertrat, ob auf eigene oder auf Rechnung des Eigners, ist dabei nicht hinreichend gesichert. Später nannte man solche Personen allgemein Amtmann.)
* in Deutschland (Süden): manchmal soviel wie Kommissar im Sinne von Beauftragter (so heißt in Bayern der Polizeidienstgrad zwar "Kommissar", aber in der Gymnasialordnung gibt es den Ministerialkommissär, den der Kultusminister in bezug auf die Abiturprüfung an die Stelle des Schulleiters setzen kann.)
* in Österreich wickelt der Notar als Gerichtskommissär den Großteil eines Verlassenschaftsverfahrens ab, die Entscheidungen fällt aber der Richter. Der Finanzminister entsendet Staatskommissäre zu Banken und Pensionskassen, sie überprüfen das Einhalten von Vorschriften in den Aufsichtsräten und Hauptversammlungen . Außderdem handelt sich beim Kommissär um den niedrigsten Amtstitel innerhalb des Höheren Dienstes bei den Sicherheitsbehörden.
(Wikipedia)
klaser 02.02.2009


ich wage voller übermut...
...zu behaupten, dass der kommissär immer irgendwas mit "geld haben/verwalten" zu tun hat und gehe soweit zu sagen, dass die Ableitung des niedrigsten Amtstitels des höheren Dienstes (also Studium vorausgesetzt) daher rührt, dass sich das seinerzeit nur auch die Wohlhabenden lLeute leisten konnten zu studieren, und dass der sicherheitsbehördliche Kommissär durchaus einem Verwalter eines Land- oder Lehnsgutes gleichzusetzen war...das mag aber auch weit hergeholt sein, ist also nur der Versuch einer Sinngemäßen Ableitung

lg
wuppl 03.02.2009


Den Kommissär gibt es nicht nur
im Kreise der gstudierten A-Beamten, sondern auch als Titel bei den maturierten B-Beamten, ursprünglich lauteten hier die Titel (in Rangfolge): * Offizial * Oberoffizial * Kommissär * Oberkommissär * Amtsrat * Oberamtsrat *. Meines Wissens nach wurde - zumindest im Bereich der Stadt/des Landes Wien - im Zuge der Titelausmistung der Oberoffizial ersatzlos gestrichen...
System1 03.02.2009


hier der link...
http://www.help.gv.at/Content.Node/173/Seite.1730100.html#Beamte .... wobei der kömmisär der niedrigste titel der gstudierten ist.
wuppl 03.02.2009



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Österreichisches Deutsch bezeichnet die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und ihres Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich gebräuchlichen bairischen und alemannischen Dialekte.

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Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache entstammen den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Habsburgermonarchie entlehnt. Eine große Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

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