[ von Koschutnig am 2012-01-30 11:30:24 ]
Im 18. Jahrhundert mussten wichtige (amtliche) Mitteilungen blickdicht verpackt werden. Die Hadern, die für die Erzeugung eines solchen festen Papiers verwendet wurden, waren zumeist aus den alten - blauen - Uniformen.
In D hat sich der Begriff für amtliche Benachrichtigungen umgangssprachlich bes.für Mahnungen/Warnungen im Schulsektor erhalten,
aber auch Kündigungsschreiben und Mahnschreiben werden ugs. oft als "blaue Briefe" bezeichnet. (s. DUDEN)
In Österreich hat das nur persönlich zuzustellende amtliche od. gerichtliche "RSa-Schreiben" (Rückscheinbrief) einen blauen Umschlag.
@ Koschutnig [ von nicolai am 2012-02-09 19:30:41 ]
...des mog sch sei, oba daunn miaßat i RSa/RSb wieda separat erklären, waunn i de Übersetzung änder...
Ich würde "eigenhändig abzugebender, behördlicher Rückscheinbrief" hinschreiben [ von Brezi am 2012-02-13 17:51:48 ]
Das erspart die Erklärung, was ein RSa ist, und ist trotzdem korrekt. RSa steht ja hoffentlich schon als eigene Vokabel in unserem Verzeichnis.
@JoDo: ich meine zu wissen, dass die amtliche blaue Farbe schon ein Charakteristikum für Behördenbriefe ist. Irre ich mich? Natürlich kann ich auch in der Schweiz privat einen Rückscheinbrief in ein blaues Kuvert stecken, aber das ist ja was anderes.