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rosa Schein



Führerschein (prä-EU)


Wortart: Wendung
Referenz: 0
Besser: 0
Kategorie: Humorige Bezeichnungen
Erstellt von: Koschutnig
Erstellt am: 21.01.2014
Bekanntheit: 67%  
Bewertungen: 2 3

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Kommentare (6)


* »Fristenlösung für den rosa Schein. Ab 2013 sind Führerscheine nur 15 Jahre lang gültig« (- KURIER.at, 12.9.12)
* »Was wird neu beim EU-Führerschein?
Rosa Schein bleibt bis längstens 2033 gültig« (news.at, 30.4.10)
* »Neuer "rosa Schein" auf 15 Jahre befristet. Ab 20. Jänner 2033 müssen alle Autofahrer in Österreich ihre Führerscheine auf ein einheitlich vorgegebenes EU-Scheckkartenformat umgestellt haben. Auch der alte "rosa Schein" aus Papier verliert dann seine Gültigkeit.« (ews.at 24.05.11?
* »Run auf "rosa Schein" als Irrtum« (Kleine Zeitung, 09.01.2012)
* »„Rosa Schein" hat langsam ausgedient. Österreichweit sind bereits 2,5 Millionen Scheckkarten-Führerscheine unterwegs.« ( http://kaernten.orf.at, 3.1.12)
In D hingegen ist/war der "rosa Schein" (auch "rosa Lappen") ugs. eine provisorische bzw. eingeschränkte Fahrerlaubnis vor der Führerscheinausstellung:
* »wollte wissen ob ich auch nur mit dem rosa schein (Führerschein ab 17) nach meinem 18. geburtstag (morgen freitag 27.4) noch fahren darf(ohne begleitung) auch wenn ich den plastick Führerschein noch nich hab?« ( 26.04.2012 www.gutefrage.net/)oder:
* »Re: Ab 18 auch alleine fahren trotz rosa Schein? ( http://forum.giga.de/, 8.6.07)
Drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres wird die Prüfungsbescheinigung (als Dokument) ungültig. Wurde eine Prüfungsbescheinigung ausgehändigt und läuft deren Gültigkeit ab, ohne dass zuvor der Führerschein ausgehändigt wurde, so hat dies keinen Einfluss auf den Bestand der Fahrerlaubnis. Fährt der Betroffene daher in solchen Fällen nach Ablauf der Befristung, so verstößt er nicht gegen § 21 StVG, sondern nur gegen § 4 Abs. 2 Satz 2 FeV (OWi nach § 75 Nr. 4 FeV). Der Fahranfänger darf ab Vollendung des 18. Lebensjahres ohne eine Begleitperson ein Fahrzeug führen, da die Begleitauflage weggefallen ist«
Koschutnig 21.01.2014


Nicht spezifisch für Österreich - http://tinyurl.com/mgc4d8y
Ebenso in D verbreitet - Bitte entfernen

LiGrü Cubitus

Anmerkung:Rosa Schein gibt es in D auch im Gesundheitswesen.
Meine Recherche und deren Ergebnisse beziehen sich nur auf reine DE-Seiten UND
nur auf den Führerschein bezogen !

Cubitus 21.01.2014


"Ebenso in D verbreitet"
... aber mit einer ganz anderen Bedeutung.
JoDo 22.01.2014


komisch (off topic)
Erst kommt der Kommentar gar nicht, dann doppelt ...
JoDo 22.01.2014


@C: Kannst du nicht bald versuchen, einen Text zu begreifen?
Deine Recherche - "nur auf Führerschein bezogen"? - ist einfach ein Schmarrn und unwahr!
Rosa Schein (A) ist eben nicht "rosa Schein (D)!!!

* »Rehafit Bremen e.V. - Was ist Reha-Sport? Bremen !
www.rehafit-bremen.de/index.php?id=5
... wegen seiner Farbe kurz "rosa Schein", erforderlich. Diesen erhält man beim Arzt Ihres Vertrauens oder über den Verein. ...«
Und meinst du wirklich, dass die Sachsen einen Führerschein ausfüllen müssen, wenn sie fürs Kind um Freistellung vom Unterricht ansuchen? Compy dürfte Bescheid wissen!
Du aber bringst als "Fund": »Schulfehltage vor/nach den Ferien - Forenarchiv - urbia.de
Beitrag von mel198320.09.07 - 13:37 Uhr
"Soweit ich weiss, darf man sein Kind 3 Tage im Jahr ohne Begründung aus der Schule nehmen.
Man muss nur Bescheid sagen. Bei uns gab es dazu einen rosa Schein, der von den Eltern einfach ausgefüllt werden musste.
Achso, "bei uns" ist in Sachsen. LG Mel
«
Wenn bei Deutschen sonst im Zusammenhang mit dem Fahren vom "rosa Schein" die Rede ist, handelt es sich um die Fahrerlaubnis für Unter-18-Jährige, wie hier etwa deutlich drüber steht:
* »Übergangsführerschein
www.fahrschulforum.de/fuehrerschein/Übergangsführerschein,174411...
Mein Sohnemann musste den "rosa Schein", seine Prüfungsbeleg für Klasse A und seinen
Führerschein der Klasse A1 am Tage des 18. Geburtstages beim StVA abgeben«
Auch hier ist's klar:
* »Ab 18 auch alleine fahren trotz rosa Schein?
forum.giga.de/dies-das/996048-ab-18-auch-alleine-fahren-trotz-rosa... -
Ja, darfst fahren! Meiner war jedenfalls noch 3 Monate nach dem 18. Geburtstag gültig. Stand aber
auch auf dem rosa Wisch drauf. Bei Gültigkeit irgendwie 18.«
In den meisten Beispielen deiner Sammlung aber ist es eine ganz gewöhnliche Beschreibung und gar keine Bezeichnung, z.B.:
»Spanien und Führerschein. http://f3.webmart.de
wie mir ein Bekannter jetzt erzählte, ist in Spanien der neue Führerschein im Scheckkartenformat Pflicht. Der alte rosa Schein, geschweige denn der graue, würden von der Polizei nicht mehr akzeptiert. Autofahren mit diesen Scheinen würde bei Kontrollen ausgelegt als Fahren ohne Führerschein«

Armselige Recherche! Das musst du künftig besser machen!
Koschutnig 22.01.2014


"Rosa Schein" als Bezeichnung für den alten Führerschein?
Dieses habe ich als Bezeichnung des Führerscheins/der Fahrerlaubnis in D weder gehört noch gelesen. "Lappen", "Flebben" oder Führerschein bzw. Fahrerlaubnis waren und sind üblich Bezeichnungen. Um ältere Fahrerlaubnisse/Führerscheine zu unterscheiden wurde wegen der unterschiedlichen Farbe "grau" bzw. "rosa" hinzugefügt, nur war dies keine offizielle Bezeichnung. Dies war notwendig, wenn es um die Frage der Gültigkeit der jeweiligen Dokumente ging. Eine andere Geschichte, die jedoch mit dem o.g. rosa Schein nichts zu tun hat, ist der rosa Schein/Lappen für jugendliche unter 18 Jahren, die mit Begleitperson fahren dürfen.Im Gesundheitswesen gibt es den rosa Schein und den grünen Schein z.B. bei Rezepten. Auf ein rosa Rezept erhält man das vom Arzt Verordnete durch die Krankenkasse bezahlt und muss lediglich einen festgelegten Betrag als Zuzahlung leisten, es sei denn man ist von der Zuzahlung befreit. Ein grünes Rezept ist für Verordnungen, die der Patient selbst bezahlen muss.
Compy54 23.01.2014



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