Neueintrag || (1.) Eintrag nach 3 Min. gelöscht, da nicht spez. österr., s. Uhrzeit. [ von Koschutnig am 2012-01-12 11:16:18 ] Am 2012-01-12 17:53:00: Aber wieder einmal MUSSTE ein Kasperl 1 Stunde nach der Eintragslöschung eine "Beurteilung" abgeben, s. Zeit!
Wie der nur draufkommen konnte, dass auf einer leeren (!) Seite "Eintrag fehlt?"
Schließlich gab es 3 anonyme Beurteilungen des gelöschten Eintrags: 2012-01-13 10:02:15(Klagenfurt(Stadt)): Qualität=-2: Bekanntheit=-100%
Eintrag fehlt, Übersetzung fehlt, ....in der Tat !
2012-01-12 22:25:19(Klagenfurt Land): Qualität=-2: Bekanntheit=-100%
Übersetzung fehlt, Eintrag fehlt !
2012-01-31 16:14:49(Villach(Stadt)): Qualität=0: Bekanntheit=0%
das Wort "" gibts ebenfalls überall!
Nachtrag am 3. Feber o8: Alle 3 Beurteilungen waren am Tag nach dem Neueintrag verschwunden.
Markt und Marktgemeinde: bedeutend, aber bedeutungslos [ von Koschutnig am 2012-01-12 17:53:00 ] In Österreich und in Südtirol wird für Gemeinden mit einem historischen oder verliehenen Marktrecht die Bezeichnung „Marktgemeinde“ verwendet, und im Ortsnamen findet sich dann - wie auch in Bayern - häufig die Bezeichnung „Markt“.
Bei der Bezeichnung „Marktgemeinde“ bzw. „Markt“ handelt es sich nur um einen genehmigten Status-Begriff, den die Gemeinde mitunter sogar im Namen führt (z.B. Markt Allhau), denn rechtlich besteht kein Unterschied zu anderen Gemeindearten. In Österreich gibt es über 700 Marktgemeinden,in Bayern dürfen sich 366 Gemeinden als „Markt“ bezeichnen. (Die Bezeichnung „Markt“ ist eine Besonderheit des bayerischen Kommunalrechts, die es in anderen deutschen Bundesländern nicht gibt. - Liste der 366 „Märkte“ in Bayern: http://tinyurl.com/83p4dqt
) Die größte österr. Marktgemeinde ist Lustenau, Vb, (über 20000 Ew, jedoch kein Stadtrecht. Größere Gemeinden in Österreich, aber auch in Bayern können auch heute noch von der jeweiligen Landesregierung (Bayern: „Staatsregierung“) offiziell zur „Marktgemeinde“ bzw. zum „Markt“ erklärt werden. Neueintrag, dürfte ich daher um neuere Bewertungen ersuchen? ||| „Minderstädte“ [ von Koschutnig am 2012-02-02 14:55:24 ] „Märkte“ und „Marktgemeinden“ sind sogenannte „Minderstädte“ (Orte mit gewissen Privilegien, aber ohne Stadtrecht), für die bes. in Norddeutschland die Bezeichnung/der Titel „Flecken“ üblich ist (oder war); in Mecklenburg waren es „Marktflecken“
Da die Bezeichnung eines Ortes als „Flecken“ ursprünglich ja mit dem Marktrecht verbunden war, ist „Marktflecken“ eigentlich ein Pleonasmus. Heute hat die Bezeichnung „Flecken“ wie die Bezeichnung „Markt“ keine faktische Bedeutung mehr. Entsprechend dem jeweiligen dt. Landesrecht dürfen versch. deutsche Gemeinden jedoch ihre überlieferten Bezeichnungen führen.
Flecken gibt es vor allem noch in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. Die Mecklenburgischen „Marktflecken“ wurden 1918 zu Städten erhoben, in Schleswig-Holstein wurde der letzte „Flecken“ 1934 zur Stadt.
Auch Schwyz, knapp 15000 Ew. und Hauptort des Kantons Schwyz , ist ein „Flecken“ mit Markt-. aber ohne Stadtrecht . Aus der offiziellen Homepage: „ Gemäss eidgenössischer Statistik kommt ihm gemessen an der Bevölkerung der Rang einer „Stadt“ zu. Gleichwohl hat Schwyz den historischen Charakter eines „Fleckens“ bewahrt http://tinyurl.com/742sgtm So bleiben wichtige Grünräume rund um den „Flecken“ Schwyz und die dezentrale Siedlungsstruktur mit den Filialen und Weilern als prägende Elemente erhalten. http://tinyurl.com/6wuuhts
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