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Nachsicht erteilen (von einem Erfordernis, einer Strafe u.dgl.) - absehen (von einem Erfordernis, einer Strafe u.ä. )


Österreichisch :

Nachsicht erteilen (von einem Erfordernis, einer Strafe u.dgl.) , die , - , sprachlich ohne Plural, amtsösterr. aber: -en

Deutsch :

absehen (von einem Erfordernis, einer Strafe u.ä. )

 
Eingereicht von :Koschutnig ( Region : Klagenfurt(Stadt))
Eingereicht am :2011-11-29 14:10:21
Verwendung :gehoben
 
Kategorien :Amts- und Juristensprache
   



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Kommentare:

Nachsicht kann erteilt werden [ von Koschutnig am 2011-11-29 14:10:53 ]
z.B.vom Erfordernis der österreichischen Staatsbürgerschaft, von der Lehrbefähigung für eine bestimmte Schulart, einem vorgeschriebenen Befähigungsnachweis, des Mindestalters, von einer Strafe u.dgl.
* Die Behörde hat im Falle des Ausschlusses von der Gewerbeausübung gemäß § 13 Abs. 1 oder 2 GewO 1994 die Nachsicht von diesem Ausschluss zu erteilen, wenn... http://www.wien.gv.at /wirtschaft/gewerbe/ahs-info/nachsicht-ausschluss.html
* VwGH zu § 10 AlVG, GZ 2008/08/0085, 07.09.2011: Der Bf vermeint eine Verletzung des § 10 Abs 3 AlVG darin zu erkennen, dass die belangte Behörde nicht Nachsicht erteilt habe, obwohl berücksichtigungswürdige Gründe vorgelegen wären http://tinyurl.com/cr5esz8
* (4) Die Nachsicht gemäß Abs. l, 2 oder 3 ist nicht zu erteilen, wenn andere Ausschlußgründe gemäß § 13 vorliegen als jene, für die die Nachsicht erteilt werden soll. http://tinyurl.com/d2dnf95

Die Bedeutung von „dulden, tolerieren“ für „nachsehen“ in der Formulierung „jemandem etwas nachsehen“ als Verzicht auf ein Erfordernis oder eine Strafe erscheint völlig österreichisch, s. die weit geringere Zahl an "Seiten aus Deutschland" http://tinyurl.com/c8fe5ag.
Selbst deutsche Quellen (z.B. http://www.chibi-art.de/firmen.38.html, http://www.buhev.de/1999/vgh) beziehen sich auf Österreich (Gewerbeordnung, Urteil des österr. VGH).
Unter 334 Beispielen für „Nachsicht“ auf DWDS finde ich in dieser Bedeutung 6, 5 davon mit Österreichbezug, 1 ("Nachsicht der Taxen") aus Bayern:
* Seit 1919 wurde aber katholisch geschiedenen Ehegatten zuerst vom niederösterreichischen Landeshauptmann Sever (Sozialdemokrat) in großem Umfang die Nachsicht vom Ehehindernis des bestehenden Ehebandes zwecks Eingehung einer neuen Ehe erteilt
* ..die Nachsicht der noch zu verbüßenden Strafen. Die Strafnachsicht ist an die Bedingung des Wohlverhaltens bis 31. Dezember 1941 geknüpft.
* Von 8.400 Gnadengesuchen um Nachsicht der Sühnefolgen seien bis Ende September 4.340 bewilligt worden. Gegen den aus der Sozialistischen Partei ausgeschlossenen Nationalrat Erwin Scharf (1683 G) wurde laut Wiener Zeitung der Mandatsverlust für den Nationalrat ausgesprochen
* Der Ministerrat hat laut Wiener Zeitung einer Regierungsvorlage über die Milderung der Auswirkungen des Nationalsozialistengesetzes (1001 E) die Zustimmung erteilt: - Über Antrag des Bundeskanzlers genehmigte der Ministerrat ... die Einstellung von Strafverfahren und die Nachsicht von Strafen für bestimmte Gruppen belasteter Personen.
* Ebenso beinhaltet der Gesetzentwurf die Einstellung von Strafverfahren und die Nachsicht von Strafen für bestimmte, im Gesetz näher bezeichnete Personen. Bundesminister für Inneres, Helmer, legte dem Ministerrat den Entwurf eines Bundesverfassungsgesetzes über die Streichung minderbelasteter Personen aus den Registrierungslisten vor.
* Nur 1 deutscher Beleg, ein altes Ganghofer-Zitat, ist ähnlich: ein prächtiger Mensch - was er schon dadurch bewies, daß er zu dem etwas derben Spaß gemütlich und mit Nachsicht der Taxen lachte.( Lebenslauf eines Optimisten. Stuttgart, 1909)
Tarifordnung 135: Nachsichten: [ von Koschutnig am 2011-11-29 18:08:00 ]
a) Nachsicht vom vorgeschriebenen Befähigungsnachweis (§ 28 Abs. 1 bis 5 und § 28a GewO 1973) ........... 59,50
b) Nachsicht von den Voraussetzungen für die Zulassung zur Meisterprüfung (§ 28 Abs. 6 GewO 1973) ........................................ 21,80
c) Nachsicht von der Vorlage eines vorgeschriebenen Zeugnisses (§ 28 Abs. 7 GewO 1973) ................ 21,80
d) Nachsicht vom Ausschluß von der Gewerbeausübung (§§ 26 und 27 GewO 1973) .......................... 32,70
e) Nachsicht von der Bestellung eines Geschäftsführers für die Ausübung eines Fortbetriebsrechtes (§ 41 Abs. 4 GewO 1973) ................................. 21,80
f) Nachsicht gemäß § 59 der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr, BGBl. Nr. 289/1955 ...................................... 21,80

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