Kommentare (3)
Wobei die Notstandshilfe vergleichbar in D
auch der Begriff die Sozialhilfe wäre. Das unterste Niveau was einem Bürger zugestanden werden kann. Zum Sterben meist zu wenig, zum......naja, mehr brauch ich wohl nicht schreiben. Inwieweit dies als sozial zu bezeichnen wäre/passt ? -sh-
shadow 18.04.2008
Notstandshilfe
Nach der „Arbeitslosen”...
Nach dem Zeitraum, in dem Sie Arbeitslosengeld oder Karenzgeld bezogen haben, können Sie die sogenannte „Notstandshilfe" beantragen. Achtung: Anspruch besteht nur, wenn eine sogenannte Notlage vorliegt. Die Notstandshilfe erhalten Sie zeitlich unbegrenzt. Sie wird jedoch jeweils für längstens 52 Wochen bewilligt. Danach müssen Sie neuerlich einen Antrag stellen.
Grundsätzlich ist es sinnvoll, den Antrag auf Notstandshilfe vor dem Ausschöpfen des Arbeitslosengeld-Bezuges zu stellen. Spätestens müssen Sie den Antrag jedoch innerhalb von 3 Jahren nach Erschöpfung des Arbeitslosengeldes bzw. Karenzgeldes stellen. Diese 3-Jahres-Frist verlängert sich um bestimmte Zeiträume (z.B. Bezug von Kinderbetreuungsgeld).
http://www.arbeiterkammer.at/www-192-IP-1051.html JoDo 18.04.2008
@Salzburg ..
Ich habe aufgrund deiner Anregung meine Übersetzung erweitert -Arbeitslosenhilfe- neu -unterste Stufe der Arbeitslosenhilfe in D. Ging davon aus, das die Hauptbezeichnung in der Übersetzung reicht und im Kommentar die ergänzende Kommentierung besser passt. Denke, die bisherige Übersetzung war nicht falsch, nur unglücklich gewählt. -sh-
shadow 23.04.2008