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Überstellungsverlust - Abzug von geleisteten Dienstzeiten bei Laufbahnänderung von Beamten
| Österreichisch : | Überstellungsverlust | | Deutsch : | Abzug von geleisteten Dienstzeiten bei Laufbahnänderung von Beamten | | | | Eingereicht von : | Koschutnig ( Region : Klagenfurt(Stadt)) | | Eingereicht am : | 2009-02-04 18:00:47 | | Verwendung : | gehoben | | | | | Kategorien : | Arbeitswelt, Amts- und Juristensprache | | | | | Aufrufe : | 17633 mal |
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 | Kommentare: |  | | Überstellung [ von Koschutnig am 2009-02-04 18:08:31 ] ist die Ernennung zum Beamten einer anderen Besoldungs- oder Verwendungsgruppe. * Beamten, die in eine höherwertige Verwendungsgruppe ("C-,B-,A-Beamte") überstellt werden, ohne die dafür vorgesehenen Erfordernisse zu besitzen (Reifeprüfung, Hochschulabschluss), werden bei der Gehaltsermittlung sowie bei der Neuberechnung des Vorrückungsstichtages tatsächliche Dienstjahre abgezogen: 2 Jahre bei fehlender Matura, 4 Jahre bei fehlendem Hochschulstudium.http://tinyurl.com/83jayq9
* Wird eine Lehrperson in eine höhere Verwendungsgruppe überstellt, so wird ihr seine (sic!) in der bisherigen Verwendungsgruppe anrechenbare Gesamtdienstzeit in der neuen Verwendungsgruppe nicht voll angerechnet, sondern folgender Überstellungsverlust abgezogen...
http://tinyurl.com/7srcq9v
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