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Konzipient - Rechtsanwaltsanwärter (jemand, der dem Anwalt etwas konzipiert)


Österreichisch :

Konzipient , der , -s , -en

Deutsch :

Rechtsanwaltsanwärter (jemand, der dem Anwalt etwas konzipiert)

 
Eingereicht von :Broeckerl ( Region : Wien 19.,Döbling)
Eingereicht am :2008-05-20 18:26:13
Verwendung :-
 
Kategorien :Arbeitswelt,  Amts- und Juristensprache
 
Aufrufe :7116 mal
   



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Kommentare:

Auch "Rechtsanwaltsanwärter" ist rein österreichisch! [ von Koschutnig am 2012-02-05 10:37:49 ]
Auf Grund des unterschiedlichen Ausbildungssystems existiert kein deutsches Äquivalent.
Sowohl österreichische "Richteramtsanwärter" ("RiAA") ls auch "Rechtsanwaltsanwärter" ("RAA", unter Juristen informell "Konzipienten") wären in Deutschland "Rechtsreferendare".
Dte. Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), § 59 : Ausbildung von Referendaren. Der Rechtsanwalt soll in angemessenem Umfang an der Ausbildung der Referendare mitwirken. Er hat den Referendar, der im Vorbereitungsdienst bei ihm beschäftigt ist, in den Aufgaben eines Rechtsanwalts zu unterweisen, ihn anzuleiten und ihm Gelegenheit zu praktischen Arbeiten zu geben. http://www.gesetze-im-internet.de/brao/__59.html

Das für künftige deutsche Rechtsanwälte, Staatsanwälte und Richter gemeinsame "Rechtsreferendariat" endet mit der Ablegung des "2. juristischen Staatsexamens".

An Stelle der gemeinsamen Schlussprüfung betsehen in Österreich hingegen zwei getrennte Zulassungsqualifikationen: für RAA ("Konzipient") die "Rechtsanwaltsprüfung" bzw.für RiAA die "Richteramtsprüfung". Gemeinsam war für alle "Anwärter" nur das "Gerichtsjahr", danach verlief die Vorbereitung für RAA (im Juristen-Slang "Konzipient") und RiAA getrennt.

Beurteilungen:

2008-05-20 22:06:51(Salzburg(Stadt)): Qualität=2: Bekanntheit=100%
   
2012-02-05 15:33:38(Klagenfurt(Stadt)): Qualität=1: Bekanntheit=100%
   
Konzipient

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