Kommentare (3)
Ein Punkt, der bei jeder Scheidung..
zur Sprache kommt wenn die Ehe Kinder hervorgebracht hat und noch im entsprechenden Alter sind. Die alleinige oder gemeinsame Obsorge wird gerichtlich entschieden-sh-
shadow 12.11.2007
@ - sh -....
Für mich wieder ein Daumenwort! Daumen hoch!Lg meli
Meli 12.11.2007
Verbesserungsvorschlag für die Übersetzung:elterliche Sorge
"Obsorge" ist von der Seite der Rechtssprache betrachtet der korrekte Terminus - (Art. 144 ABGB
Obsorge:
"Die Eltern haben das minderjährige Kind zu pflegen und zu erziehen, sein Vermögen zu verwalten und es in diesen sowie allen anderen Angelegenheiten zu vertreten; Pflege und Erziehung sowie die Vermögensverwaltung umfassen auch die gesetzliche Vertretung in diesen Bereichen. Bei Erfüllung dieser Pflichten und Ausübung dieser Rechte sollen die Eltern einvernehmlich vorgehen.").
"Sorgerecht" ist sowohl in Ö als auch in D ein umgangssprachlicher Ausdruck (und legt dabei das
Schwergewicht oft auf das Recht der Elternteile gegenüber oder vielmehr an ihren Kindern) - das deutsche Recht hingegen spricht von "elterlicher Sorge" (§ 1626 Abs. 1 BGB:
"(1) Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (
elterliche Sorge ) Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge) -"
anachoret 01.03.2010