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Berufung - Berufung oder Revision gegen ein Urteil 1. Instanz


Österreichisch :

Berufung , die , -- , -en

Deutsch :

Berufung oder Revision gegen ein Urteil 1. Instanz

 
Eingereicht von :Koschutnig ( Region : Klagenfurt(Stadt))
Eingereicht am :2012-01-11 16:28:10
Verwendung :-
 
Kategorien :Amts- und Juristensprache
   



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Kommentare:

Rechtswesen: Gleiche Wörter, versch. Inhalt [ von Koschutnig am 2012-01-11 16:33:08 ]
Im österr. Recht wendet sich - entgegen dem alltäglichen Sprachgebrauch - der Rechtsbehelf (Österreich: das „Rechtsmittel“) der „Berufung“ nur gegen ein Urteil erster Instanz (s.a. "Revision"). Die Berufung unterliegt der Rechtsanwaltspflicht. Das Berufungsgericht entscheidet in der Sache selbst, das geschieht auch in D nach dem eingelegten „Rechtsmittel der Berufung“),
kann aber bei einem Verfahrensfehler an das Gericht erster Instanz zurückverweisen, was in D jedoch nur nach dem eingelegten „Rechtsmittel der Revision“ erfolgt.

Beurteilungen:

2012-01-14 07:50:25(Wien 18.,Währing): Qualität=2: Bekanntheit=100%
   
2012-01-15 09:38:33(Hollabrunn): Qualität=-2: Bekanntheit=-100%
   Reine Amts/Papiersprache, nicht spez. für Österreich
Berufung

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