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Anlassgesetzgebung - Ad-hoc-Gesetzgebung, Gesetz auf Grund eines besonderen Ereignisses

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Österreichisch :

Anlassgesetzgebung

Deutsch :

Ad-hoc-Gesetzgebung, Gesetz auf Grund eines besonderen Ereignisses

 
Eingereicht von :Koschutnig ( Region : Klagenfurt(Stadt))
Eingereicht am :2011-09-24 21:05:00
Verwendung :sarkastisch
 
Kategorien :Amts- und Juristensprache
   



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Kommentare:

[ von Koschutnig am 2011-09-24 21:09:53 ]
*Wie sinnvoll ist es, jedes Mal, wenn ein spektakulärer Kriminalfall die Öffentlichkeit beschäftigt, nach strengeren Strafen und Gesetzen zu rufen? Wie sinnvoll ist „Anlassgesetzgebung“ durch die Politik? (Salzburger NAchrichten, 27.7.11)
*Präsident Fischer warnt vor Anlass-Gesetzgebung. Das Massaker in Norwegen dürfe für Bundespräsident Heinz Fischer kein Anlass sein, die Anti-Terror-Gesetze zu verschärfen. (Die Presse.com, 27.7.11)
* Zu Irland: Die Problematik einer aus der – wenn auch verständlichen und berechtigten – Empörung des Augenblickes geborenen Anlassgesetzgebung wird in der neuen Rechtssituation deutlich: Künftig muss ein beichtender Missbrauchstäter gemeldet werden, ein beichtender Serienmörder aber nicht. (Michael Prüller in: Die Presse, 10.09.2011)
"Reine Beamtensprache, nicht adäquat mit der eigentlichen Sprache in Österreich " [ von JoDo am 2011-11-10 17:56:22 ]
Sprache ist Sprache.
Die Ö-Beamtensprache macht einen nicht unwesentlichen Bestandteil des Österreichischen aus.
"Amts- und Juristensprache" [ von Koschutnig am 2011-11-10 21:30:22 ]
ist eine der Kategorien, in die mehrheitlich in Österreich verwendete Wortschöpfungen eingeordnet werden sollen.

"Reine Beamtensprache" kann's nicht sein, da es ja den Lesern österr. Qualitätszeitungen nicht als Beamtenzitat vorgesetzt wird.
Der Beurteiler (am 2011-10-20 06:56:28 angeblich aus Salzburg Stadt) verlangt mit seiner Bewertung die Entfernung, doch wendet er sich damit an die falsche Stelle - wir können das Wort den österr. Verwendern nicht verbieten.

Beurteilungen:

2011-10-05 12:09:46(Wien 18.,Währing): Qualität=2: Bekanntheit=100%
   
2011-10-03 21:05:30(Innsbruck-Land): Qualität=1: Bekanntheit=100%
   
2011-09-24 23:53:36(Wien 12.,Meidling): Qualität=2: Bekanntheit=100%
   
2011-10-20 06:56:28(Salzburg(Stadt)): Qualität=-2: Bekanntheit=-100%
   Reine Beamtensprache, nicht adäquat mit der eigentlichen Sprache in Österreich
Anlassgesetzgebung

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