[ von Obi-Gspritzt am 2009-05-20 00:47:25 ]
Ein Rechtsmittel ist nach deutscher Rechtssprache die formalisierte Anfechtung einer staatlichen Entscheidung, insbesondere einer gerichtlichen Entscheidung (z. B. Urteil), mit dem Ziel der Aufhebung oder Abänderung. Die Rechtsmittel bilden die Untergruppe der Rechtsbehelfe, die durch einen Devolutiv- sowie regelmäßig auch einen Suspensiveffekt gekennzeichnet ist.
Somit kein Österreichischer Ausdruck sondern Standard in der Deutschen Sprache (wozu auch Österreichisch gehört)
[ von Koschutnig am 2009-12-12 14:38:36 ]
Der österr. Begriff "Rechtsmittel" ist weiter gefasst als der deutsche (dafür s. Kommentar v. Obi-Gspritzt)
Ö: Folgende Arten von Rechtsmitteln sind bei noch nicht rechtskräftig gewordenen Entscheidungen möglich:
•Berufung
•Revision
•Rekurs
•Revisionsrekurs
Die Zivilprozessordnung kennt außerdem zwei Rechtsmittel gegen rechtskräftige Entscheidungen:
•Nichtigkeitsklage
•Wiederaufnahmsklage
Österr. "Rechtsmittel" umfassen alle dt. "Rechtsbehelfe", nicht nur die dt. "Rechtsmittel".
"In Österreich ist generell nur die
in Deutschland als Unterbegriff des Begriffs
Rechtsbehelf verwendete Bezeichnung für jegliche Anfechtung einer gerichtlichen oder verwaltungsbehördlich getroffenen Entscheidung üblich"
http://www.scribd.com/doc/17285434/Rechtsbehelf
Der Eintrag ist daher korrekt.