Grundbuchskörper --> Einlage ---> Einlagezahl [ von rolandschweiger am 2009-05-12 21:14:25 ]
Ich bin mir nicht sicher ob das wirklich ein Ö Wort ist und vor allem ob die Übersetzung stimmt.
siehe
http://www.help.gv.at/Content.Node/60/Seite.600100.html
Jedenfalls benutzte ich heute in Dresden das Wort EINLAGEZAHL und erntete ein HÄH? Wir vermuten daß die Flurstücknummer gemeint ist aber selbstverständlich läsche oder ändere ich das Wort wieder, sollte das nicht stimmen.
Bestandteile des Grundbuchs: [ von JoDo am 2009-09-10 12:53:58 ]
Hauptbuch
Das Hauptbuch ist zur Aufnahme der Grundbuchseintragungen . bestimmt. Es ist zunächst in Katastralgemeinden . (KG) gegliedert. Für jeden Grundbuchskörper (das ist die Liegenschaft, auf die sich Eintragungen beziehen) besteht eine so genannte Einlage, die je Katastralgemeinde . mit der so genannten
Einlagezahl (EZ) eindeutig bezeichnet ist.
Jede Einlage besteht aus drei Teilen ("Blättern"):
•A-Blatt – Gutsbestandsblatt
Es besteht aus zwei Teilen:
◦Im A1-Blatt sind alle zur Liegenschaft gehörigen Grundstücke mit ihrer
Grundstücksnummer angeführt (in der Grundstücksabschrift werden hier weitere Daten des Katasters zum Grundstück wiedergegeben).
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http://www.help.gv.at/Content.Node/60/Seite.600100.html