[ von Koschutnig am 2012-02-10 17:16:17 ]
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Der Vorsitzende der Bundesvertretung Wirtschaftsverwaltung, Herr Robert Neunteufel, wehrt sich vehement gegen die Vorgangsweise, täglich den beunruhigenden Meldungen bezüglich des Öffentlichen Dienstes ausgesetzt zu sein. […] Arbeitsplatzsicherheitsabgaben und Streichen eines Biennalsprunges sind für alle KollegInnen im Grunde abzulehnen. (DER STANDARD.at , 26.1.2012) http://tinyurl.com/73erz7x
• Posting auf Lindeonline.at (26..2.08, 10:32):
Also meines Wissens nach gibt es im KV-Handel-Angestellte keinen Biennalsprung.
Nur wenn sich die Tätigkeit ändert, ändert sich auch die Verwendungs-/Berufsgruppe für den/die Handelsangestellten.
Sehr wohl gibt es allerdings die jährliche Weiterrückung in den Berufsjahren http://forum.lindeonline.at/viewtopic.php?f=15&t=1543
"Biennial-"? - Durch "Vokalschwächung" [ von Koschutnig am 2012-02-11 19:02:57 ]
wird durch das -i- in den Bestimmungswörtern b
i-, tr
i- m
ill(e) bei der Zusammensetzung das A- in lat. '
annus" 'Jahr' zu -E-, daher Bi-, Tri-, Mill
ennium.
Adjektiva zu 'annus' aber sind 'annuus' und später auch 'annualis', neutr. 'annuale' ,
und dazu wieder wurde entsprechend dem Bi-ennium 'bi-ennalis', neutr.
'bi-ennale' gebildet. Da ist kein -i- in der Endung.
Zu finden ist das Wort hier: http://tinyurl.com/7jnjk7t
„Biennale“ kann „das Zweijährige“ oder „das Zweijähr
liche“ bedeuten (vgl.
quinquennalis, -e: 1. alle fünf Jahre geschehend, 2. fünf Jahre dauernd - http://www.zeno.org/Georges-1913/A/quinquennalis.
Auch im Italienischen hast du
'biennale': 1. zweijährig 2. Zweijahres-(Pons Wb.)
, daher auch der Name „Biennale“ für Kunstveranstaltungen im 2-Jahres-Rhythmus (in Venedig usw.).
Die Form „Bienn
ial-“ hat also keine wirkliche Berechtigung.