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Blaulichtsteuer - Abgabe an die Exekutive bei Aufnahme eines Unfalles


Österreichisch :

Blaulichtsteuer

Deutsch :

Abgabe an die Exekutive bei Aufnahme eines Unfalles

 
Eingereicht von :zott ( Region : Waidhofen an der Thaya)
Eingereicht am :2008-05-16 10:25:22
Verwendung :-
 
Kategorien : noch keine Kategorie
 
Aufrufe :7086 mal
   



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Kommentare:

Blaulichtsteuer [ von zott am 2008-05-16 10:31:33 ]
nach §4/5StVo werden 36 Euro fällig ,nach tel. Anforderung der Polizei um einen Unfall aufzunehmen.
Ergänzung des Definition: "...ohne Personenschaden" [ von Koschutnig am 2011-05-18 22:41:08 ]
Vorbildliches Österreich [ von Koschutnig am 2011-05-18 22:47:58 ]
BILD.de, 22.9.2010:
Blaulicht-Steuer geplant: Wer die Polizei ruft, muss blechen
Meistens passiert es aus Unaufmerksamkeit: Ohne Schulterblick die Spur wechseln oder in eine Seitenstraße abbiegen und schon macht es RUMMS! Wenn's kracht, rufen die meisten Autofahrer sofort die Polizei. Aber das kann künftig teuer werden!
Wer die Polizei ruft, muss blechen – bald sollen 40 Euro für eine Unfallaufnahme fällig sein! Als erstes Bundesland will Hamburg die „Blaulicht-Steuer“ einführen.
Dort sollen Verkehrsteilnehmer die Servicegebühr nach einem Unfall erst mal selbst an die Polizei zahlen, sich dann das Geld von der Kfz-Versicherung zurückholen. Kostenfrei kommt die Polizei in der Hansestadt nur noch bei Verkehrsunfällen mit Verletzten oder bei Unfallflucht. Vorbild für den Vorstoß ist Österreich.

http://tinyurl.com/3zzn97o

Beurteilungen:

2008-05-16 16:00:05(Wien 18.,Währing): Qualität=2: Bekanntheit=100%
   
2008-05-17 20:50:04(Hartberg): Qualität=2: Bekanntheit=80%
   
2011-05-18 22:51:48(Klagenfurt(Stadt)): Qualität=1: Bekanntheit=100%
    ..."ohne Personenschaden"
Blaulichtsteuer

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