Landesgericht [ von Halawachl am 2008-01-03 11:15:47 ]
Die 20 Landesgerichte sind Gerichte 1.Instanz in jenen Zivilrechts- und Strafsachen, die nicht in die Kompetenz der Bezirksgerichte fallen (wofür Streitwert oder Delikt ausschlaggebend sind). Sie fungieren weiter als Gerichte 2.Instanz für die Urteile der Bezirksgerichte.
Entspricht einem Landgericht in Deutschland. [ von Koschutnig am 2012-02-10 21:44:04 ]
Das deutsche Landgericht ist im Gerichtsaufbau das Gericht zwischen Amts- und Oberlandesgericht.
Jeder Landgerichtsbezirk umfasst mehrere Amtsgerichte, mehrere Landgerichtsbezirke stellen den Kompetenzbereich eines Oberlandesgerichts dar.
Die österreichischen Landesgerichte, die nicht in einer Landeshauptstadt ansässig sind, hießen vor 1993 Kreisgerichte (eine Ausnahme war das Landesgericht Feldkirch).
In der DDR entsprachen die "Kreisgerichte" jedoch den österr. Bezirks- bzw. den bundesdeutschen Amtsgerichten.